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Hinzugefügt am 29.04.2009 - 12:45:29 vom Gutachter
Kategorie: Gutachter & Sachverständige RSS-Feed exportieren
 
 
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Immobilien und ihr Werterhalt
Sanierung ist lohnenswert - nicht nur für Vermieter Köln/Kürten (ots) - Feuchte Wände beeinträchtigen nicht nur die Wohnqualität und gefährden die Gesundheit, sie mindern auch den Wert einer Immobilie bei Vermietung und Verkauf. Das wissen auch die meisten Immobilienbesitzer in Deutschland. 75% von ihnen haben Angst, dass ihre Immobilie durch einen Feuchteschaden drastisch an Wert verliert, so eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts "Heute und Morgen". "Die Höhe der Wertminderung durch Feuchteschäden lässt sich nicht pauschal beziffern, denn sie ist abhängig von der Lage, dem Baujahr des Gebäudes und der Nutzung der betroffenen Räume", betont Rolf Schubert, Sachverständiger für Immobilienbewertung aus Köln. Bei der Nutzung eines Kellerraumes als Kartoffelkeller ist die Wertminderung durch Feuchteschäden eher gering. Werden dagegen feuchtegeschädigte Räume wohnlich genutzt oder sogar vermietet, ist die Wertminderung oftmals mit Händen zu greifen. Denn Wohnraum ist in vielen Regionen Deutschlands knapp, vor allem in Großstädten. In der Domstadt Köln lassen sich beispielsweise für ein 24 - 30 m2 großes Studenten-Apartment in mittlerer Lage monatliche Kaltmieten von 300 bis 450 Euro problemlos erzielen. "Sind jedoch die Wände nass und der Raum dadurch nicht mehr vermietbar, entstehen jährliche Einnahmeverluste zwischen 3.600 und 5.400 Euro. Auf zehn Jahre hochgerechnet reden wir hier über 36.000 bis 54.000 Euro entgangener Kaltmieten", so Rolf Schubert. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, wie sehr sich eine fachgerechte Beseitigung von Feuchteschäden lohnt. "Ist zum Beispiel eine 30 Quadratmeter große Erdgeschosswohnung betroffen, weil durch den Sockel Feuchtigkeit eintritt und zwei Außenwände nass sind, kostet eine professionelle Sockelabdichtung bei uns in der Regel deutlich unter 10.000 Euro", erläutert Dipl. Ingenieur Thomas Molitor von ISOTEC, einer Unternehmensgruppe, die auf die Beseitigung von Feuchte- und Schimmelpilzschäden bundesweit spezialisiert ist. "Auf eine Sockelabdichtung geben wir 10 Jahre Gewährleistung, also 5 Jahre mehr, als gesetzlich vorgeschrieben", sagt ISOTEC-Fachmann Molitor. Fachgerecht saniert und damit wieder vermietbar lässt sich - selbst ohne Berücksichtigung von gesetzlich möglichen Mieterhöhungen - für dieses Beispiel-Apartment also ein Vielfaches der Sanierungskosten durch Kaltmieten problemlos erwirtschaften. Nicht zuletzt müssen Immobilienbesitzer das Eigenheim auch als potentielles Verkaufsobjekt im Blick behalten. "Durch Feuchteschäden und ihre Folgen können deutliche Abzüge vom angestrebten Verkaufserlös entstehen", so Rolf Schubert. Derartige Schwachstellen sollten daher nicht auf die lange Bank geschoben werden, damit eine wertmindernde Schadensvertiefung ausgeschlossen ist. "Bei unserer Vor-Ort-Analyse erhalten die Eigentümer eine klare Vorstellung vom Schadensumfang und im Angebot einen Festpreis für die Sanierungskosten", betont Ingenieur Molitor von ISOTEC. Und mit der Beseitigung des Feuchtschadens leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Steigerung der Wohnqualität, die wirtschaftliche Nutzbarkeit und den Werterhalt der Immobilie.
11.05.2016 - 10:20:00
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Spielgeräte auf Kinderspielplätzen müssen geprüft werden
Durch eine regelmäßige Spielgeräte- und Spielplatzkontrolle können noch mehr Unfälle auf Kinderspielplätzen verhindert werden. Nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Spielplatzüberprüfungen durch qualifizierte Spielplatzprüfer machen unsere Spielplätze sicherer sondern zusätzlich sollten Spielplätze gewartet und kontrolliert werden. Gerade jetzt zum Frühlingsanfang sind Schäden aus dem Winter nicht immer leicht zu erkennen. In Norddeutschland hat sich das Hamburger Unternehmen GHG Ges. für Haus- und Grundstückspflege mbH auf die Überprüfung von Kinderspielplätzen nach DIN EN 1176 spezialisiert und bietet darüber hinaus umfangreiche Spielplatzwartung mit Spielgerätekontrolle und Sichtprüfungen im Rahmen von Dauervertägen an. Fragen Sie nach Kosten für die TÜV Abnahme für Spielgeräte und Spielplätze. Je nach Vereinbarung werden Reparaturen an den Spielgeräten gleich mit erledigt. Fachmännische und regelmäßige Spielgerätewartung helfen Unfälle auf Kinderspielplätzen zu vermeiden Foto: öffentlicher Kinderspielplatz in einem Hamburger Wohngebiet Kontakt: GHG Hamburg, Tel. 040 3191908 Prüfung von Spielgeräten und Spielplätzen. Spielplatzprüfung
16.03.2016 - 08:35:00
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Hauskaufberatung durch Baugutachter auf Rügen
Binz auf Rügen ist das größte Seebad auf der Insel Die schöne Ostseeinsel Rügen ist die größte deutsche Insel und erfährt gerade eine steigende Beliebtheit. Kaum ein Immobilienmarkt in Deutschland ist so vielfältig und interessant wie auf der Insel an der pommerschen Ostseeküste. Viele Gewerbe- und Ferienimmobilien, Gastronomie- und Hotelgewerbe, sowie die ungebremste  Nachfrage nach Immobilien mit See- bzw. Meerblick lassen den Immobilienmarkt auf Rügen boomen.  Die prachtvollen Häuser im Stil der Bäderarchitektur sind zum Synonym für Binz geworden. Unzählige Ferienhäuser, Gästeapartements und Hotel-/Gastronomiebetriebe wechselten in den letzten Jahren den Besitzer. Auch der Neubau unterlag einer rasanten Entwicklung. Umso wichtiger ist eine professionelle Hauskauf- und Bauherrenberatung mit Begutachtung der Bausubstanz und eventuellen Bauschäden! Die Hauskaufberatung erfolgt mittels einer Begutachtung vor Ort am Kaufobjekt. Dabei werden die Gewerke auf Bauschäden wie Feuchteschäden, Risse an Fundament und Mauerwerk, Schädlingsbefall sowie Bauschäden an Anbauten und Grundstücken berücksichtigt. Eine Kaufberatung soll die bautechnischen Mängel einer Immobilie aufdecken und dem Kaufinteressenten die Kaufentscheidung erleichtern. Diese kann sowohl positiv als auch negativ ausfallen. Die Kaufberatung soll helfen, die Kaufplanung realistisch einzuschätzen, Geld zu sparen sowie Folgekosten richtig einzuschätzen. Der Gutachter übernimmt bei einer Kaufberatung die Rolle des neutralen Beobachters und Beraters.   Neubau Ferienimmobilien auf Rügen.  
08.07.2015 - 14:46:00
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Nach einem Verkehrsunfall ist ein unabhängiges Schadengutachten unentbehrlich
Trotz modernster Technik und trotz hoher effizienter Fahrerassistenzsysteme sind Verkehrsunfälle auch heute noch unvermeidlich. Die hohe Verkehrsdichte in Deutschland mit 45 Millionen Pkw führt naturgemäß auch zu Verkehrsunfällen. Erfreulicherweise ist zwar die Zahl der Verkehrstoten in den letzten 20 Jahren von 20.000 auf unter 4.000 pro Jahr zurückgegangen, aber auch bloße Blechschäden können eine Menge Ärger verursachen. Viele Autofahrer sind verunsichert, welche Rechte sie nach einem Verkehrsunfall haben. Gerade die Kfz-Versicherer weisen häufig darauf hin, dass beispielsweise ein Gutachten, genauso wie die Einschaltung eines Anwaltes entbehrlich sei. Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK), dem etwa 1.000 qualifizierte freiberufliche Kfz- Sachverständige und etwa 500 verkehrsrechtlich spezialisierte Rechtsanwälte angehören, weist darauf hin, dass die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen in der Regel unentbehrlich ist. Nur das Gutachten bietet eine geeignete Grundlage, einen Unfallschaden vollumfänglich durchzusetzen. Die Bauart der Fahrzeuge, die es häufig schwierig macht, zu erkennen, welcher Schaden tatsächlich eingetreten ist, oder die Vielzahl der Elektronikeinheiten müssen im Rahmen eines unabhängigen Schadengutachtens überprüft werden. Nur das Gutachten versetzt den Geschädigten in die Lage, eine sachgerechte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sein Fahrzeug reparieren lassen will oder ob beispielsweise eine Ersatzbeschaffung angestrebt wird. Auch weitere Schadenpositionen werden durch ein Gutachten festgelegt. So ist die sogenannte merkantile Wertminderung ein Ausgleich dafür, dass der Geschädigte nun ein sogenanntes Unfallfahrzeug besitzt, was wiederum bedeutet, dass er bei einer potenziellen Veräußerung dieses Fahrzeuges weniger Geld erhalten würde, als wenn das Fahrzeug den Unfallschaden nicht erlitten hätte. Der Kfz-Sachverständige weist die merkantile Wertminderung, die häufig auch noch bei älteren Fahrzeugen anfällt, in seinem Gutachten aus. Grundsätzlich ist ein Schadengutachten nicht nur bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, sondern auch bei sogenannten Kaskoschäden geboten. Hier sollte der Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung auf Begutachtung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen bestehen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Gutachterkosten durch diegegnerische Versicherung übernommen. Eine Nachfrage bei der gegnerischen Versicherung ist selbstverständlich nicht erforderlich. Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden werden die Gutachterkosten nicht durch die gegnerische Versicherung getragen. Ein Bagatellschaden liegt jedoch nach ständiger Rechtsprechung dann nicht mehr vor, wenn die Reparaturkosten höher liegen als 750,00 €. Dies ist bei den hochkomplizierten Fahrzeugen heute in der Regel immer der Fall. Aus guten Gründen hat der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall auch das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Interessen zu beauftragen. Die Verkehrsrechtsexperten des BVSK bestätigen, dass es heute den problemlosen Unfallschaden so gut wie nie mehr gibt. Um jede Schadenposition wird heute gestritten und der Geschädigte selbst ist oft hoffnungslos überfordert, wenn er die Abrechnungsschreiben des gegnerischen Versicherers erhält. Daher sollte möglichst frühzeitig ein Rechtsanwalt beauftragt werden, auch diese Kosten werden durch die gegnerische Versicherung übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie über www.bvsk.de sowie www.autorechtaktuell.de .
02.03.2015 - 12:02:00
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Wir planen und bauen unser Haus
Sich zu entscheiden ein Eigenheim zu bauen ist noch relativ einfach, doch was kommt danach? Wie soll das persönliche Traumhaus eigentlich aussehen und wo soll es letztlich stehen? Was gibt es beim Hausbau zu beachten und wie erhalte ich eine Baugenehmigung? Das sind grundlegende Fragen, die erst einmal geklärt werden müssen.  Danach folgen bereits die nächsten Sorgen, denn wie organisiert man eigentlich einen Eigenheimbau? Wo finde ich die geeigneten Handwerker und wie kann ich Pfusch am Bau vermeiden? Das große Buch vom Hausbau kann helfen, Fehler beim Hausbau zu vermeiden. Mit einer persönlichen Ansprache und viel Einfühlungsvermögen greift dieser Ratgeber alle Fragen und Wünsche auf und begleitet den potenziellen Bauherrn bei jedem Schritt auf dem Weg zum Eigenheim. Damit sowohl die Planungs- als auch die Bauphase strukturiert und übersichtlich ablaufen – vom Wunsch des Eigenheims bis zur Schlüsselübergabe, versorgt Sie dieses Buch mit kompetenten Informationen. Mit praktischen Anregungen, Checklisten für Finanzierung, Materialauswahl und Haus- und Energietechnik sowie hilfreiche Tipps zur reibungslosen Zusammenarbeit mit dem Architekten, Behörden und Baugutachtern. Bausachverständige, die Sie beim Hausbau und der Bauabnahme unterstützen finden Sie im Gutachterverzeichnis in der Kategorie Hauskaufberatung und Baubegleitung.
08.10.2014 - 11:02:00
https://gutachter-sachverstaendiger.blogspot.com/2014/10/wir-planen-und-bauen-un ...
 
DGUV Abnahme Hamburg
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - wurden neu geordnet und einheitlich verfasst und sind seit Mai 2014 unter den neuen Bezeichnungen wirksam. Zum Beispiel wurde aus der BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in der Fassung vom Januar 1997 (erster Nachtrag) nun die DGUV Vorschrift 3 und 4. Diese ist für alle Betriebe Pflicht und beinhaltet die Überprüfung aller elektrischen Einrichtungen am Arbeitsplatz. Hierbei wird unterteilt zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel. Der Inhalt der Regelungen ist nahezu gleich geblieben, die Bezeichnung hatte sich zuletzt 2005 von BGV A2 auf BGV A3 umgestellt und heisst nun DGUV Vorschrift 3. Diese Vorschriften stellen sogenanntes autonomes Recht dar und sind für Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Ergänzt werden die BG-Vorschriften von den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG). Der unter E-CHECK besser bekannter Bezeichnung ist das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte - in privaten wie auch in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden. In Hamburg ist die Gesellschaft für Haus- und Grundstücksverwaltung für die Durchführung der Elektroprüfungen berechtigt. Für mehr Infos besuchen Sie bitte die Webseiten unter www.ghg-hamburg.de/html/bgv-a3.htm
20.07.2014 - 00:30:00
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öffentlich bestellte Sachverständige, Hamburg
Folgende Hamburger Sachverständige, deren öffentliche Bestellung und Vereidigung abgelaufen war, sind wiederbestellt worden: Sachverständiger Detlef Kruse als SV für Kraftfahrzeugschäden und Kfz-Bewertungen. Heinz Lehmann als Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken. Dr. Ulrich Obermöller als Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, insbesondere Individualsoftware und Software-Qualitätssicherung sowie für die Überprüfung von Geldspielgeräten. Dipl.-Phys. Hans Pfeufer als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Jan-Andresen Siemens als Dispatcher sowie Dipl. Kaufmann Stefan Siewert als Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen. Quelle: hamburger wirtschaft, Ausgabe 04/2014. Die hamburger wirtschaft ist das offizielle Organ der Handelskammer Hamburg. Foto: Complayment
26.04.2014 - 20:18:00
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Neue Energieeinsparverordnung, EnEV Mai 2014
Altbau Eigentumswohnungen in Hamburg sind sehr beliebt Für Hausbesitzer und Immobilienkäufer in Deutschland tritt demnächst eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft. Ab 1. Mai gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Diese verschärft nicht nur die Anforderungen an Neubauten, sondern bringt auch neue Regelungen zum Energieausweis sowie zur Austauschpflicht bei alten Heizungen mit sich, wie die LBS Bayern erklärt. Die Experten der Landesbausparkasse geben Tipps zu den wichtigsten Neuerungen: Austauschpflicht für alte Heizungen Bisher galt die Regelung, dass gas- oder ölbefeuerte Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden, auszutauschen sind. Die Austauschpflicht wird nun auf Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden bzw. älter als 30 Jahre sind, ausgeweitet. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel sowie Anlagen kleiner vier Kilowatt oder größer 400 Kilowatt. Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar in der Regel von der Austauschpflicht ausgenommen. Aber falls die Immobilie verkauft wird, muss der neue Eigentümer die Heizung innerhalb von zwei Jahren ersetzen, erklärt die LBS Bayern. Energieausweis bekommt mehr Bedeutung Immobilienanzeigen (sowohl für Verkauf als auch Vermietung) müssen Pflichtangaben zu energetischen Kennwerten enthalten. Hierzu gehören: die Art des Energieausweises, der Endenergiekennwert, die im Objekt genutzten Energieträger, das Baujahr des Gebäudes und – sofern ein Energieausweis nach neuer EnEV erstellt wird – die Energieeffizienzklasse. Die Energieeffizienzklassen stellen eine Neuerung im Energieausweis dar. Sie bilden eine Skala von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) ab, die – ähnlich wie bei Elektrogeräten – die Energieeffizienz des Gebäudes anschaulich machen soll. Außerdem muss der Energieausweis im Original oder als Kopie potenziellen Käufern oder Mietern bei der Besichtigung des Objekts vorgelegt werden. Wird ein Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen, muss der Energieausweis im Original oder als Kopie an den Käufer oder Mieter übergeben werden. Zusätzlich enthält der Energieausweis künftig Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude. Bislang fanden diese sich nur in der „Anlage“ zum Energieausweis. Es werden unabhängige Stichprobenkontrollen für Energieausweise und zur Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen eingeführt. Außerdem werden Verstöße härter bestraft. Werden Nachrüstpflichten nicht erfüllt, drohen Bußgelder bis 50.000 Euro. Fehlen in Immobilienanzeigen die Pflichtangaben, können bis zu 15.000 Euro fällig werden. Dies gilt ebenso, wenn bei Verkauf oder Vermietung der Energieausweis nicht übergeben wird. Anforderungen an Neubauten Die nun in Kraft tretende EnEV 2014 sieht vor, dass die energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 % des zulässigen Primärenergiebedarfs gegenüber den Standards der bisher geltenden EnEV 2009 angehoben werden, erklärt die LBS Bayern. Zugleich werden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 % erhöht. Schätzungen zufolge dürfte dies zu einem Mehraufwand führen, der die Baukosten um rund acht Prozent erhöht. Kontakt LBS Bayerische Landesbausparkasse Arnulfstraße 50 80335 München Fax: 089 2171-47018 Ansprechpartner Dominik Müller Telefon: (089) 21 71 - 4 62 23
19.03.2014 - 11:35:00
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