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Der Zeitarbeit und Personalservice Blog von Lemke Personalservice GmbH. Ihr zuverlässiger Partner im Personalbereich. Beratung, Vermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Kaufmännisches Personal, Facharbeiter aus den Bereichen Stahlbau und Rohrleitungsbau, Schiffbau, Lager und Kommissionierung, Entsorgung und Recycling, Maler und Lackierer, Staplerfahrer auch Facharbeiter anderer Branchen wie z.B. Hotel- und Gastronomie, Krankenhauslogistik ...
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Hinzugefügt am 15.05.2009 - 14:27:55 vom ghio07
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Wer mit einer Sommergrippe im Bett liegt, hat vielleicht wenig Lust, sich mit seinen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber herumzuplagen. Doch Vorsicht: Erkrankte, die sich nicht oder nicht rechtzeitig um Krankmeldung, Attest und Co. kümmern, bekommen kein Geld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Schlimmstenfalls riskieren Schluderer sogar den Job.
Erst mit dem Chef sprechen
Ein häufiger Irrtum: zunächst zum Arzt und dann den Chef informieren. Eine Krankmeldung muss aber bei Dienstbeginn vorliegen, andernfalls droht dem Erkrankten eine Abmahnung. "Wenn das wiederholt vorkommt, kann es auch zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen", warnt Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Die Krankschreibung vom Arzt hingegen muss dem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen vorlegen, das ist den meisten Beschäftigten bekannt. Doch Vorsicht: Gezählt werden dabei aber nicht Arbeits- sondern Kalendertage. Fehlt ein Mitarbeiter also am Freitag im Job wegen Krankheit, muss er die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit des Arztes bereits am Montag vorlegen, wenn er an dem Tag noch krank ist. Im Übrigen kann der Chef nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012 auch schon am ersten Tag die Vorlage einer Krankschreibung verlangen.
Ohne Attest kein Geld
Streit ums Geld gibt es oft, wenn der kranke Angestellte kein ärztliches Attest vorlegt - oder zu spät. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz darf der Arbeitgeber dann die Zahlung verweigern - allerdings nur solange, bis der Arbeitnehmer die Bescheinigung vom Mediziner präsentiert. Reicht der Erkrankte das Attest nach, muss der Chef den einbehaltenen Verdienst nachzahlen - normalerweise mit der nächsten Abrechnung.
Umgehend über die Erkrankung informiert werden sollte zudem die Krankenkasse. Sonst kann es nicht nur bei einer Erkrankung, die länger als sechs Wochen dauert, zu einer zumindest verzögerten Auszahlung des Krankengeldes kommen. Auch in den ersten vier Wochen in einem neuen Job gibt es für Kranke keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. In dem Fall springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein - aber nur wenn sie pünktlich eine Krankmeldung erhalten hat.
Krank ins Kino ist in Ordnung
Das Haus oder die Wohnung hüten müssen kranke Mitarbeiter indes nicht. Erlaubt ist alles, was die Genesung fördert. "Bei einer Depression oder einem Burn-out kann es sogar wichtig sein, etwas zu unternehmen und beispielsweise Sport zu treiben", sagt Hensche. Auch ein Besuch bei Bekannten oder im Kino könne unter Umständen durchaus in Ordnung sein, erklärt Andrej Wroblewski, Arbeitsrechtexperte der IG Metall in Frankfurt.
Keine freien Tage verschenken und sich gleich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Chef krankmelden sollten sich auch Mitarbeiter, die im Urlaub krank werden. Urlaub verfällt nämlich bei Krankheit nicht: "Wenn man krank wird, ist man nicht mehr 'urlaubsfähig'. Man kann den Urlaub also gar nicht nehmen", stellt Wroblewski klar.
Rauswurf nur im Extremfall
Arbeitnehmer, die wegen ihrer angeschlagenen Gesundheit immer wieder ausfallen, müssen nicht sofort die Kündigung fürchten. Voraussetzung für einen rechtmäßigen krankheitsbedingten Rauswurf ist eine so genannte negative Gesundheitsprognose. Konkret heißt das: Angestellte müssen mehrere Jahre regelmäßig mehr als sechs Wochen krankgeschrieben sein, erklärt Hensche.
In diesem Fall kann es für das Unternehmen unzumutbar sein, den Angestellten weiter zu beschäftigen. Das gelte auch, wenn bei einem Arbeitnehmer wegen einer Langzeiterkrankung in den nächsten Jahren kein Wiedereinstieg in den Job zu erwarten ist.
Gute Chancen vor Gericht
Hensche rät, sich auf jeden Fall schnell - also innerhalb der gesetzlichen Drei-Wochen-Frist nach Erhalt der Kündigung - gegen eine Entlassung zu wehren: "Die Chancen stehen gut, die Kündigung anzufechten oder eine angemessene Abfindung herauszuholen."
Quelle: t-online.de, dpa-tmn
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04.07.2013 - 10:23:00
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https://zeitarbeit-und-personalservice.blogspot.com/2013/07/krank-im-job-was-sie ...
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Ein Dachdecker fehlte zwei Tage lang
unentschuldigt. Mit seinem Arbeitgeber hatte er vertraglich vereinbart,
dass er bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches
Attest vorlegen muss.
Der Arbeitgeber sprach dem Dachdecker eine Abmahnung
aus, weil er seine Anzeige- und Nachweispflicht verletzt hatte. Doch
auch darauf zeigte der Dachdecker keinerlei Reaktion und erschien auch
am dritten Tag unentschuldigt nicht zur Arbeit. Daraufhin kündigte ihm
der Arbeitgeber fristlos. Der Mitarbeiter reichte daraufhin
Kündigungsschutzklage ein.
Der Fall landete schließlich vor dem Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz und die Richter fällten ihr Urteil zugunsten des
Arbeitgebers. Gemäß § 5 Abs. 1 EFZG hat jeder Arbeitnehmer die Pflicht,
eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und die voraussichtliche
Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Spätestens am vierten Tag
muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Allerdings
hat der Arbeitgeber auch das Recht, bereits früher ein ärztliches Attest
zu fordern. Die Richter stellten daher zunächst fest, dass die
vertragliche Vereinbarung bezüglich der Nachweispflicht schon am ersten
Tag der Erkrankung wirksam war.
Die Richter erkannten an, dass der Arbeitnehmer seine Nachweispflicht
ganz besonders hartnäckig und uneinsichtig verletzt hatte. Dies
resultierte insbesondere daraus, dass die Abmahnung
ignoriert wurde. Da der Arbeitnehmer dadurch davon ausgehen konnte,
dass der Arbeitnehmer sein Fehlverhalten fortsetzen bzw. in Kürze
wiederholen würde, war es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten, das
Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortsetzen zu müssen.
Das Landesarbeitsgerich Rheinland-Pfalz erkannte daher die fristlose
Kündigung als wirksam an (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar
2012, Az. 10 Sa 593/11).
Quelle: http://www.personal-wissen.de/2234/fristlose-kundigung-nach-nicht-vorgelegter-krankmeldung-wirksam/
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10.06.2013 - 07:32:00
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https://zeitarbeit-und-personalservice.blogspot.com/2013/06/firstlose-kundigung- ...
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Gemäß § 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt der
Kündigungsschutz (sofern der Betrieb die erforderliche Größe von mehr
als 10 Arbeitnehmern aufweist) erst, wenn das Arbeitsverhältnis des
betreffenden Arbeitnehmers mehr als 6 Monate bestanden hat. Wenn der
Arbeitnehmer unmittelbar vor seiner Anstellung bereits als
Leiharbeitnehmer für seinen jetzigen Arbeitgeber tätig war - aber
formell ein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher (dem
Zeitarbeitsunternehmen) hatte - so wird die Tätigkeit als Leiharbeiter
nicht auf die Wartezeit angerechnet. Die Wartezeit beginnt also erst mit
der formellen Anstellung beim Arbeitgeber selbst. Dies ergibt sich aus
einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom
05.04.2013 (Aktenzeichen 12 Sa 50/13).
(Quelle: anwalt.de)
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27.05.2013 - 13:21:00
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https://zeitarbeit-und-personalservice.blogspot.com/2013/05/vorherige-tatigkeit- ...
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Zeitarbeit ist ein umstrittenes
Thema. Zu Unrecht, sagt ein Experte. Denn für Berufseinsteiger hält sie
interessante Perspektiven und viele Möglichkeiten bereit.
Lange hatte die Zeitarbeit mit einem
- nun ja, sagen wir: Imageproblem zu kämpfen. „Hire and Fire“ oder „Arbeit
zweiter Klasse“ waren Schlagworte, die viele Jahre durch die Medien geisterten
und Zeitarbeit zum regelrechten Schreckgespenst der Arbeitswelt machten. „Völlig
zu Unrecht“, wie Martin Elsner von der Bundesagentur für Arbeit
betont.
Vorteil für
Berufseinsteiger
„Ein Vorteil gerade für
Berufseinsteiger ist die Chance, ganz unterschiedliche Arbeitsfelder unter
realistischen Bedingungen kennenzulernen und Erfahrungen zu sammeln“, sagt
Elsner. Die einstigen Vorbehalte gegen Zeitarbeit kann er nicht nachvollziehen:
„In der Regel zahlen die Zeitarbeitsfirmen tarifgemäß, gesuchte Facharbeiter
werden meist sogar übertariflich entlohnt.“
Viele Unternehmen nutzen Zeitarbeit,
um geeignete Mitarbeiter zu finden. Oft wird die Dauer der Zusammenarbeit dazu
genutzt, den Zeitarbeitnehmer zu „beschnuppern“ und zu prüfen, ob eine
dauerhafte Zusammenarbeit - als fester Mitarbeiter - sinnvoll ist. Je nach
Branche werden immerhin bis zu 30 Prozent der Zeitarbeiter von ihren neuen
Arbeitgebern übernommen. Besonders gefragt sind kaufmännische
Mitarbeiter.
Initiative
ergreifen
Damit aus dem befristeten
Arbeitsvertrag ein dauerhafter wird, sollten Betroffene ihre Möglichkeiten
bestmöglich nutzen. „Es reicht definitiv nicht, nur gute Arbeit abzuliefern“,
betont Elsner. „Der Wunsch nach Übernahme muss auch offensiv kommuniziert
werden.“ Manchmal ergeben sich so ganz unerwartete Chancen für die
Zukunft.
Quelle: Augsburger Allgemeine vom
23.04.2013
www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten
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10.05.2013 - 08:22:00
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https://zeitarbeit-und-personalservice.blogspot.com/2013/05/jubeln-statt-jammern ...
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Wie viele andere Unternehmen auch, sind wir ständig auf der Suche nach qualifiziertem Personal. Leider ist die Resonanz auf Stellenanzeigen in der Presse oder Internetportalen gering. Hinzu kommt, dass wir uns als Personaldienstleister häufig mit Vorurteilen und Unwissenheit auseinandersetzen müssen. Viele Medien berichten fast ausschließlich nur über die negativen Exzesse, die es auch zweifelsohne bei einigen Zeitarbeitsunternehmen gegeben hat und gibt.
Und wenn wir behaupten, dass wir anders sind, dann sind das auch erst einmal nur Worte, denen wir Taten folgen lassen müssen.
Viele unserer Mitarbeiter sind seit Jahren in unserem Unternehmen und viele werden mit uns in den Ruhestand gehen. Sie schätzen unsere persönliche Betreuung, die pünktlichen Zahlungen ihres Lohns und die sehr gute Ausstattung mit Werkzeug und persönlicher Schutzausrüstung.
Wir appelieren daher an Sie: Geben Sie sich und uns eine Chance. Wir verfügen über sehr gute Kontakte in Industrie und Handwerk.
Über eine Bewerbung an f.bruening@lemke-personalservice.de würden wir uns freuen. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich.
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24.04.2013 - 10:14:00
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https://zeitarbeit-und-personalservice.blogspot.com/2013/04/facharbeiter-dringen ...
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Lemke Personalservice erweitert Angebot auf dem Medical-Sektor
Ein weiteres Dienstleistungs-Angebot im medizinischen Bereich bietet die Lemke Personalservice GmbH (Hamburg) seit Januar 2008. Die Unternehmensfiliale in Schleswig vermittelt nun auch medizinisches Personal. Ob Arzthelferinnen, Pflegekräfte, med. Schreibkräfte oder Fachpersonal für Krankenhäuser, die Lemke Personalservice GmbH übernimmt für die zeitlich unterschiedlich befristet „ausgeliehene“ Fachkraft in vollem Umfang die Arbeitgeberfunktion. Der Arzt / die Gesundheitseinrichtung bezahlt einen festgelegten bzw. vereinbarten Stunden-Verrechungssatz, und zwar nur für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde.
Das Kompetenzteam „Medical Service“ stellt seit 2006 bereits Logistik -Personal für mehrere Krankenhäuser.
Ihr Ansprechpartner für Fachpersonal aus dem medizinischen Bereich:
Ole Diedrichsen
Tel. 04621 290033 oder o.diedrichsen@lemke-personalservice.de
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01.01.2010 - 18:00:00
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https://zeitarbeit-und-personalservice.blogspot.com/2009/10/dienstleistungs-ange ...
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Lemke Personalservice eröffnet im Juli 2007 ein Dienstleistungszentrum im Industriehafen Lubmin.In Kooperation mit der internationalen Seerederei und Logistikspezialisten Baltic Lloyd hat die Fa. Lemke Personalservice im Industriehafen Lubminer Heide eine Dienstleistungsagentur eröffnet. Zur Unterstützung der stark expandieren Baltic Lloyd Gruppe stellt die Lemke-Personalservice GmbH Ihr Personal zur Verfügung. Der in Zukunft stark ansteigende Bedarf an Personal im Hafen Lubmin wird durch das Büro direkt vor Ort abgedeckt. Die Mitarbeiter werden speziell auf die Anforderungen und Gegebenheiten der Betriebe im Industriehafen ausgebildet und können so unmittelbar und ohne Zeitverluste bei Kundenunternehmen eingesetzt werden. Die Bandbreite der Berufsgruppen umfasst sowohl Lader, Stauer, und Staplerfahrer als auch Schlosser, Schweißer und Rohrschlosser.Die Fa. Lemke-Personalservice setzt nach den positiven Erfahrungen in Rostock seine Expansion in den neuen Bundesländern fort.
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10.10.2009 - 16:15:00
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https://zeitarbeit-und-personalservice.blogspot.com/2009/10/dienstleistungszentr ...
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Gabelstapler-Schulungen für Staplerschein in NorddeutschlandDie Hanseatische Bauregie GmbH führt in Hamburg und Schleswig-Holstein regelmäßig Schulungen für Fahrer und Fahrerinnen für Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler) durch.GabelstaplerschulungGabelstaplerprüfung, Staplerschein
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10.10.2009 - 16:13:00
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https://zeitarbeit-und-personalservice.blogspot.com/2009/10/gabelstapler-schulun ...
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