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Foto: HBR-SpielplatzwartungKinderspielplätze
sind ein wichtiger Faktor in der kindlichen Entwicklung und
Entfaltung. An der frischen Luft können Kinder nicht nur Dampf
ablassen und spielerisch kreativ sein, sondern auch soziale
Interaktionen üben. Spielende Kinder sind jedoch möglicherweise
nicht immer in der Lage, drohende Gefahren zu erkennen oder richtig
einzuschätzen und die Folgen ihres Handelns zu verstehen. Der kleine
erlebte Schmerz ist Teil eines Lernprozesses, der es Kindern
ermöglicht, Selbstverteidigungsverhalten zu entwickeln und zu
lernen, Gefahren richtig einzuschätzen. Problematisch wird es
jedoch, sobald dem Kind die Gefahr, etwa die versteckte Gefahr
technischer Mängel, nicht mehr bewusst wird. Daher ist es für
Spielplätze besonders wichtig, bestimmte Sicherheitsstandards
einzuhalten und regelmäßig zu prüfen, ob sie ihre Sicherheit auf
dem Spielplatz gewährleisten können.
Spielplatzsicherheitspflichten
Nur
außergewöhnlich ausgebildete Fachkräfte, die Erlaubnis haben,
Spielgeräte und Spielplätze prüfen, demnach eine
Spielgeräteprüfung hinter Deutsches Institut für Normung EN 1176
für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden durchführen. Jeder
Betreiber ist für den uneingeschränkten und verkehrssicheren
Situation seiner Spielgeräte verantwortlich.
Spielplatzbesitzer
und -betreiber sind aufgrund der Verkehrssicherungspflicht für die
(technische) Sicherheit Ihres Spielplatzes verantwortlich. Auch die
Norm DIN EN 1176 legt Mindestanforderungen an die Sicherheit von
Spielplätzen fest, um schwere Unfälle zu vermeiden. Beispielsweise
sind die Anforderungen an die Freigabe von Geräten und die Freigabe
von Stürzen enthalten. Darüber hinaus fordert diese Norm eine
regelmäßige Inspektion und Prüfung des Spielplatzes. Neben der
Erstinspektion vor Eröffnung des Spielplatzes gibt es regelmäßige
Wartungs- und Inspektionsintervalle, die für die Sicherheit des
Spielplatzes überprüft werden müssen.
Was
macht einen sicheren Spielplatz aus?
Bei der
Planung des Spielplatzes muss die Sicherheit berücksichtigt werden,
um die Erstgenehmigung zu bestehen und Kindern eine sichere Spiel-
und Vergnügungsumgebung zu bieten. Dies
sind die wichtigsten Elemente eines sicheren Spielplatzes:
Ausreichende
Bodenfreiheit für Schaukeln, Seilbahnen etc.
Genügend
Freiraum und der Abstand um jeden herum. Zwischen einzelnen Geräten
Gesicherte
Geräte
Hochwertige
Verarbeitung des Gerätes
Geeigneter
Fallschutz in Bezug auf Fallhöhe, Aufprallfläche und Material
Regelmäßige
Sichtkontrolle
Einmal
wöchentlich sollte eine Sichtkontrolle der Spielanlage erfolgen.
Zudem sollte der Spielplatz auf offensichtliche Gefahren durch
Vandalismus, Wetter oder häufige Nutzung untersucht und Probleme
gegebenenfalls behoben werden.
In
diesem Zusammenhang muss Folgendes überprüft werden:
Sauberkeit
(Müll, Schutt etc.)
Schäden
durch Vandalismus
Ausreichende
Bodenfreiheit
Bodenbeschaffenheit
(loses Material /nach Bedarf auffüllen)
Decken
Sie das freigelegte Fundament ab
Entfernen
Sie scharfe Ecken und Kanten
Fehlende
/ hervorstehende Teile
Übermäßiger
Verschleiß beweglicher Teile
Gerätestabilität
Mängel,
die bei der visuellen Spielplatzinspektion festgestellt werden,
sollten Sie immer fotografieren und schnellstmöglich beheben.
Darüber hinaus sind die Prüfergebnisse schriftlich festzuhalten und
5 Jahre aufzubewahren.
Funktionskontrollen
sollten nach Bedarf oder alle 1 bis 3 Monate gemäß den Angaben des
Geräteherstellers durchgeführt werden. Dieser ist wesentlich
intensiver und umfangreicher als der wöchentliche Spielplatztest.
Suchen Sie hier nach Teilen, die dauerhaft versiegelt sind.
Sie
müssen Folgendes tun:
Dafür
muss ggf. die Standsicherheit von Stützen, Teilen oder Fundamenten
aufgedeckt werden
Überprüfen
Sie Holzteile auf innere Schäden oder Fäulnis
Prüfung
auf verschlissene Teile
Anschlüsse,
Schrauben und Gelenke ggf. prüfen, Gelenk ölen
Präzise
Untersuchungen sollten von sachkundigem Personal durchgeführt
werden, das eine fachliche Ausbildung durchlaufen hat und durch
Spielplatzuntersuchungen und Weiterbildungen in
Herstellerinformationen entsprechend informiert ist. Dies kann
beispielsweise ein Mitarbeiter einer örtlichen Baustelle oder ein
externer Sachverständiger sein. Wie bei regelmäßigen
Sichtkontrollen muss die verantwortliche Person die Ergebnisse
schriftlich dokumentieren und 5 Jahre aufbewahren. Mängel müssen so
schnell wie möglich behoben werden.
Jährliche
Hauptuntersuchung
Die
Hauptinspektion ist die größte Spielplatzinspektion und sollte
einmal im Jahr durchgeführt werden. Überprüfen Sie die allgemeine
Betriebssicherheit des Systems, die Grundlagen und die Oberfläche
des Spielsets. Daher wird geprüft, ob der Spielplatz den
europäischen Anforderungen für Spielplätze entspricht.
Für die
jährliche Hauptuntersuchung ist eine spezielle Ausbildung
erforderlich. Die inspizierende Person erstellt auch ein
dokumentiertes Dokument über Spielplatzbedingungen und Mängel. Die
jährlichen Hauptuntersuchungen können zum Beispiel vom TÜV oder
einem ausgebildeten Spielplatzprüfer durchgeführt werden.
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28.06.2022 - 10:59:00
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https://ghg-hamburg.blogspot.com/2022/06/kinderspielplatz-prufungen.html
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Dass elektrische Geräte im Büro und am Arbeitsplatz einer VDE-Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen, ist bekannt. Aber auch im Homeoffice ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel vorgeschrieben und somit Pflicht eines jeden Arbeitgebers. Das betrifft sowohl die Arbeitsmittel wie PC, Laptop, Drucker, Steckdosen und -leisten, Kabel, Telefonanlage aber auch die Beleuchtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice sowie auch genutzte Geräte wie Kaffeemaschine und ggf. weitere Küchengeräte.Für die einhaltung und Durchführung der regelmäßigen Überprüfung ist der Arbeitgeber verantwortlich.Jetzt beraten lassen und Termin vereinbaren: https://www.ghg-hamburg.de/html/bgv-a3.htm
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23.09.2020 - 11:18:00
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https://ghg-hamburg.blogspot.com/2020/09/prufung-elektrischer-betriebsmittel-im. ...
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Nahezu auch alle Wild- und Tierparks müssen ihre Tore für Besucher schließen. Doch die Tiere müssen weiter gepflegt und gefüttert werden. Bitte unterstützen Sie die Tiere und Tierpfleger in dieser schwierigen Situation.
Auch wir, die GHG Hamburg, haben einen Wildpark mit einer Spende unterstützt:
WILDPARK EEKHOLT in 24598 Heidmühlen.
Der Wildpark muss voraussichtlich bis zum 19.04.2020 geschlossen bleiben.
Wenn Sie ihn danach besuchen oder mit einer Spende unterstützen möchten:
Kontakt: Tel. 04327 99230
Web: https://www.wildpark-eekholt.de
Adresse: Navi-Adresse "Stellbrooker Weg, 24598 Heidmühlen"
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15.04.2020 - 14:20:00
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https://ghg-hamburg.blogspot.com/2020/04/die-corona-krise-betrifft-auch-die-tier ...
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Auf Grund des hochinfektiösen Coronavirus SARS-CoV-2 sind Betreiber von Spielplatzeinrichtung laut einer Bekanntmachung des amtlichen Anzeigers vom 16.03.2020 (Ausgabe Nr. 25a) unverzüglich unzugänglich zu machen.
So heißt es hier: „Spielplätze sind für den Publikumsverkehr gesperrt oder müssen durch ihren Betreiber für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Spielplätze dürfen nicht betreten werden.“ (Amt. Anz. Nr. 25a, §10)
Da die Organisation der Sperrung oft ein großes Problem für Wohnungsbaugenossenschaften, Kommunen, Städte oder sonstigen Einrichtung darstellt, bieten wir den Betroffenen schnellstmögliche Abhilfe an. Wir haben entsprechende Kapazitäten frei gehalten um die Sperrung für diese Kunden umgehend durchzuführen. Sprechen Sie uns an!
HBR Hamburg, Tel. 040 200 1000Kontakt
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20.03.2020 - 12:33:00
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https://ghg-hamburg.blogspot.com/2020/03/sperrung-samtlicher-spielplatze-durch.h ...
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Die Hamburgische Bürgerschaft hat gestern, am Mittwoch, den 23.10.2019 beschlossen, dass auf Hamburger Spielplätzen nicht mehr geraucht und keine alkoholischen Getränke konsumiert werden dürfen. Der Schutz soll vor allem kleinen Kindern gelten. Zigarettenkippen auf dem Boden sind eine nicht unerhebliche Gefahr für unsere Kleinsten. Auch Alkohol hat nun auf Kinderspielplätzen nichts mehr verloren. Wie das flächendeckende Alkohol- und Rauchverbot umgesetzt werden soll und welche Bußgelder dafür berechnet werden, wird die Zukunft zeigen.
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24.10.2019 - 10:27:00
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https://ghg-hamburg.blogspot.com/2019/10/rauchen-und-alkoholkonsum-auf-hamburger ...
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Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften verlangen
für Schweißgeräte (Lichtbogenschweißeinrichtungen) zwingend die Prüfung
nach DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4). Wir haben einen unserer Mitarbeiter unterweisen lassen.
Nun dürfen wir im Rahmen der VDE-Prüfung auch die Prüfung von
Lichtbogenschweißeinrichtungen nach EN 60974-4 (VDE 0544-4) durchführen.
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28.08.2019 - 16:08:00
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https://ghg-hamburg.blogspot.com/2019/08/schweigerateprufung.html
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Mechaniker in Vollzeit (Alternativ Teilzeit)
Aufgaben:
-Betreuung des internen Fuhrparks.
-Regelmäßige Inspektion und Wartung.
-Relevante Reparaturen selbstständig durchführen und stets für einen Abschluss sorgen.
-Vertrauenswürdiges
selbständiges Bestellen von Ersatzteilen inkl. Dokumentation in den
entsprechenden Fahrzeugakten (Rechnungszuordnung, Retoureverfolgung,
etc.)
Stellenbeschreibung:
Gesucht
wird ein Mechaniker oder ein Mitarbeiter mit entsprechender Affinität
und Erfahrung als Kfz-Mechaniker für die Betreuung unseres Fuhrparks.
Wir setzen ein selbstständiges und vor allem vertrauensvolles Arbeiten
voraus. Auf Grund der Fuhrparkgröße (ca. 60 Fahrzeuge) ist ein hohes Maß
an zuverlässiger Dokumentation notwendig.
Falls Ihr Interesse geweckt wurde, melden Sie sich bitte bei Herrn Lemke unter 040 / 3191908 oder info@ghg-hamburg.de
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03.06.2019 - 16:15:00
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https://ghg-hamburg.blogspot.com/2019/06/gesucht-wird-ein-mechaniker-oder-ein.ht ...
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Vorgeschriebene Prüfung von Spielplätzen und Spielgeräteprüfung nach DIN EN 1176 Teil 7 und DIN SPEC 79161
Auf Grund aktuellem Anlass informieren wir Sie über die Wichtigkeit des Schraubennachziehens an den Spielgeräten.
Spielgeräte
sind allgemein einer hohen Belastung durch den Spielbetrieb ausgesetzt.
Das ist auch gut so, denn unsere Kinder sollen sich auf den Geräten
vergnügen und nicht zimperlich damit umgehen. Denn nur so entsteht der
Erfahrungswert, den ein jedes Kind auf den Spielgeräten erlernen soll.
Leider
haben wir innerhalb unserer Prüfung nach DIN EN 1176/77 oft feststellen
müssen, dass sich Verschraubungen (auch Sicherungsmuttern) durch die
stetige Belastung lösen und die Verkehrssicherheit darunter leidet.
Insbesondere
möchten wir Ihnen als Betreiber auf die Sensibilität bei jeglichen
Nestschaukeln hinweisen. Durch den Betrieb von oftmals bis zu 8
Kindern/Jugendlichen entstehen hier derartige Belastungen, durch die die
Verschraubungen sich jeden Monat lösen können.
Sie
als Betreiber müssen dafür Sorge tragen, dass diese regelmäßig (am
besten innerhalb der wöchentlichen visuellen Kontrolle) nachgezogen
werden. Sollten sich Sicherungsmuttern gelöst haben, gilt es diese zu
ersetzen, da die alten Sicherungsmuttern diesen Zweck nicht mehr
erfüllen.
Wir mussten leider mehrfach feststellen, dass Bolzen teilweise fehlten, da diese sich mit der Zeit herausgearbeitet haben.
Außerdem sollten in diesem Zuge immer alle Gelenke abgeschmiert werden.
Wir würden uns freuen, wenn diese Maßnahmen berücksichtigt werden und unsere Kinder die Geräte ohne Sorge bespielen können!
Links zum Thema: Spielplatzprüfung in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
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07.02.2019 - 14:08:00
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https://ghg-hamburg.blogspot.com/2019/02/wichtigkeit-des-schraubennachziehens.ht ...
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