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Gutachter Hamburg, Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt oder geschickt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
Bei sogenannten Bagatellschäden wobei die Schadenhöhe nicht höher als bis 500 - 750 EUR liegt, dürfte als Schadensnachweis der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt genügen.
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Hinzugefügt am 05.03.2010 - 23:30:31 vom kooglefisch - 1 Benutzer
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Kategorie: Auto
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http://www.gutachten-schnelldienst.de/kfz-sachverstaendige/info.html
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